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Scheidung – wie geht man vor, was kommt dann?

Text: Kirsten Hemmerde
Die Scheidung ist ein komplexes rechtliches Verfahren, das viele Paare durchlaufen müssen. Hier haben wir dir die wichtigsten Schritte und Infromationen einmal zusammengefasst.

Wie gehe ich bei einer Scheidung vor?

Eine Scheidung ist in vielen Fällen mit Trauer und Sorgen verbunden. Besonders, wenn Kinder im Spiel sind. Doch Scheidungsverfahren sind an den deutschen Familiengerichten alles andere als selten, denn hierzulande wird ca. jede 3. Ehe geschieden.

Damit du die erst einmal einen Überblick verschaffen kannst, was jetzt alles ansteht und worauf du achten musst, haben wir dir die wichtigsten Schritte für eine Scheidung zusammengefasst.

Trennungsjahr(e) abwarten

Bevor du und/oder dein Ehegatte den Scheidungsantrag stellen könnt, müsst ihr ein sogenanntes Scheidungsjahr abwarten.

Denn gesetzlich gilt eine Ehe erst dann als gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der beiden Ehegatten endgültig nicht mehr besteht und auch nicht mehr davon ausgegangen wird, dass die Ehegatten diese wiederherstellen (§ 1565 BGB).

So laufen die Scheidungsjahr(e) ab:

  • Deine Ehe kann nach einem Jahr als gescheitert erklärt werden, wenn beide Ehegatten die Scheidung einvernehmlich beantragen. Oder auch, wenn du oder dein Ehegatte dem Scheidungsantrag des jeweils anderen Ehegatten zustimmt.
  • Ihr benötigt aber 3 Trennungsjahre, wenn einer von euch noch an der Ehe festhält und dem Scheidungsantrag des anderen Ehepartners nicht zustimmt.

Denn so besteht für das Gericht häufig noch eine Versöhnungschance. Wenn der von der Trennung überzeugte Ehegatte jedoch beweisen kann, dass eine Versöhnung nicht mehr in Betracht kommt, kann es unter gewissen Umständen auch dazu kommen, dass die Scheidung der Ehe schon früher anerkannt wird.

In wenigen Ausnahmen ist auch eine sofortige Scheidung ohne Trennungsjahre möglich.

Wenn die Ehe für dich oder deinen Ehegatten wegen Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, unerträglich ist, kann eine sofortige Scheidung durchgesetzt werden.

Solche Gründe können Körperverletzungen, Beleidigungen oder auch außereheliche Beziehungen sein. Die Art der Scheidung wird auch als Härtefallscheidung oder Blitzscheidung bezeichnet.

Einen passenden Anwalt suchen

Nachdem ihr die Trennungsjahre offiziell hinter euch gebracht habt, solltest du dir bzw. ihr euch gemeinsam einen passenden Anwalt für eure Scheidung suchen. Denn in Deutschland dürfen Ehegatten den Scheidungsantrag nicht allein einreichen. Hierfür benötigt ihr die Unterstützung eines Anwalts für Familienrecht.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung ergibt es Sinn, dass sich nur einer von euch einen Anwalt nimmt. So kann einer der Ehepartner alle relevanten Anträge für die Scheidung gemeinsam mit einem Anwalt stellen und der andere Ehegatte stimmt dem zu. So spart ihr nämlich die Kosten für einen zusätzlichen Anwalt.

Scheidungsantrag stellen

Der Anwalt reicht den Scheidungsantrag dann beim zuständigen Familiengericht ein. In diesem Antrag muss der Rechtsanwalt darlegen, dass deine Ehe gescheitert ist. Also dass die Lebensgemeinschaft mit deinem Ehepartner nicht mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass ihr sie fortsetzen möchtet. Als Beweis dafür dienen dann die vollzogenen Trennungsjahre.

Der Anwalt kann den Scheidungsantrag dann dem Amtsgericht eures letzten gemeinsamen Wohnsitzes einreichen.

Wichtig: Derjenige, der den Scheidungsantrag einreichen lässt, muss vorab die Gerichtskosten zahlen.

Scheidungsantrag an den Ehepartner zustellen

Sobald der Scheidungsantrag sowie die Gerichtskosten beim Familiengericht eingegangen sind, wird der Scheidungsantrag an den anderen Ehegatten vom Gericht förmlich zugestellt.
Das Gericht setzt dem anderen Ehegatten eine Frist, in der er sich zum Scheidungsantrag zu äußern hat. Der andere Ehegatte kann dem Scheidungsantrag zustimmen, ihn ablehnen oder mithilfe eines eigenen Rechtsanwalts einen eigenen Ehescheidungsantrag stellen.

Versorgungsausgleich durchführen und weitere Scheidungsfolgen klären

Ein weiterer Bestandteil des Scheidungsverfahrens ist der sogenannte Versorgungsausgleich. Hierbei geht es insbesondere um die Verteilung der Rentenansprüche nach der Scheidung.

Dazu sendet das Gericht deinem Ex-Ehegatten und dir entsprechende Formulare zur Durchführung des Versorgungsausgleichs. Diese Formulare muss jeder von euch für sich ausfüllen, unterschreiben und an das Gericht zurückschicken.

Wenn du der Scheidung zustimmst, brauchst du auch für die Durchführung des Versorgungsausgleichs keinen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen. Es genügt, wenn du das vom Gericht übersandte Formular selbst ausfüllst.

Das Gericht reicht diese Formulare an die jeweiligen Rentenversicherungsträger (BfA, LVA, LBV, Arbeitgeber etc.) weiter. Diese errechnen dann die jeweiligen Anwartschaften der Scheidungswilligen. Haben du und dein Ehegatte vor oder während der Ehe einen Ehevertrag geschlossen, in dem ihr den Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder abweichend von den gesetzlichen Vorgaben geregelt habt, wird dies natürlich vom Gericht berücksichtigt.

Bei sogenannten Verbundverfahren wird vom Gericht nicht nur über den eigentlichen Scheidungsantrag, sondern auch über weitere Anträge im Hinblick auf die Scheidungsfolgen entschieden. Diese betreffen insbesondere die Themen Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Ehewohnungs- und Haushaltssachen.

Wenn die Rentenversicherungsträger ausgerechnet haben, wie viel Rentenansprüche jeder Ehegatte während der Ehe erworben hat, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin.

Scheidungstermin besuchen

Der erste Teil der Scheidung läuft primär über deinen oder euren Anwalt. Doch zu dem finalen Gerichtstermin müsst ihr beide persönlich erscheinen.

Nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen kann eine Ehescheidung ohne die gleichzeitige Anwesenheit beider Ehegatten im Scheidungstermin erfolgen.

Auch wenn ein Ehegatte dauerhaft verhindert ist oder ihm sein Erscheinen im Gerichtstermin aufgrund der Entfernung zu seinem Wohnort nicht zuzumuten ist, kann das Gericht die Anhörung durch einen ersuchten Richter am Wohnort des Ehegatten anordnen.

Rechtsmittel einlegen oder darauf verzichten

Falls einer von euch den Scheidungsbeschluss des Familienrichters im Detail mit einer Beschwerde angreifen oder mit der Berufung gegen die Scheidung insgesamt vorgehen möchte, kann er oder sie Rechtsmittel einlegen.
Dafür habt ihr jedoch nur eine Frist von einem Monat nach der förmlichen Zustellung. Beide können nur durch einen Rechtsanwalt bei Gericht eingelegt werden.

Wenn Ihr beide auf Rechtsmittel verzichtet oder innerhalb der Rechtsmittelfrist keine Rechtsmittel einlegt, ist der Beschluss und somit eure Scheidung rechtskräftig.

Wie lange dauert eine Scheidung?

In Deutschland dauert eine Scheidung vom Scheidungsantrag bis zum Scheidungsbeschluss ca. 4 bis 10 Monate. Natürlich nur nach Erfüllung des besagten Scheidungsjahres. Ohne durchzuführenden Versorgungsausgleich kann der Scheidungstermin schon wenige Wochen nach Einreichung der Scheidung stattfinden.

Wie teuer ist eine Scheidung?

Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens fallen für euch unterschiedliche Kosten an, die von eurer individuellen Situation abhängen. Somit ist die Höhe der Kosten für eine Scheidung sehr unterschiedlich.

Ganz allgemein solltet ihr aber mit diesen Kosten bei einer Scheidung rechnen:

1. Gerichtskosten:

Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach einem sogenannten Verfahrenswert. Dieser wird anhand des Nettoeinkommens der beiden Ehegatten, der Anzahl der Kinder (abzüglich der 250 € pro Kind als Freibetrag), der offenen Kreditraten sowie dem Aufwand für den Versorgungsausgleich bestimmt.

2. Rechtsanwaltskosten:

Der Verfahrenswert spielt auch bei der Berechnung der Anwaltskosten eine wichtige Rolle. In Abhängigkeit davon wird hier ein einfacher Gebührensatz gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgesetzt.

3. Verfahrensgebühr:

Auch für die Kommunikation mit dem Familiengericht und die Vertretung während des Scheidungsverfahrens ist eine Gebühr zu entrichten.

4. Termingebühr:

Die Termingebühr betrifft die persönliche Wahrnehmung des gerichtlichen Scheidungstermins.

5. Auslagenpauschale:

Diese Pauschale betrifft die Post-, Fax- und Telekommunikationsauslagen für eure Scheidung, gemäß RVG. Diese Gebühr beträgt aber in der Regel maximal 20 EUR.

6. Notarkosten:

Bestimmte Scheidungsvereinbarungen bedürfen einer notariellen Beurkundung. Dann fallen noch zusätzlich Notargebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) für eure Scheidung an.

Wichtiger Hinweis: Der Inhalt dieses Artikels soll dich lediglich über die üblichen Schritte des einer Scheidung informieren. Im konkreten Fall solltest du dich für alle Informationen rund um das Thema Scheidung an einen Anwalt oder entsprechende Beratungsstellen wenden.

Fotos: Gettyimages

ÜBER Kirsten Hemmerde

Kirsten kennt als Mama von zwei Jungs sowohl die schönen als auch die chaotischen Seiten des Familienlebens. Die gelernte Journalistin wohnt mit ihrer Familie im Ruhrgebiet, urlaubt gerne in Holland und genießt es, mit ihren Kindern in die bunte Welt aus Bausteinen, Büchern und Basteleien einzutauchen.

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