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Elterngeld und andere Geldquellen: So behältst du den Durchblick

Text: Kirsten Hemmerde
Ein Kind kostet durchschnittlich ein Einfamilienhaus, bis es erwachsen ist. Gut, dass der Staat zahlreiche Leistungen für Eltern parat hält. Hier erfährst du, welche Ansprüche du hast und wo du die Gelder beantragen kannst.

Elterngeld als Unterstützung in den ersten Lebensmonaten

Mit dem Elterngeld unterstützt die Regierung vor allem Mütter und Väter, die sich nach der Geburt um ihr Kind kümmern und dazu ihre berufliche Tätigkeit einschränken oder unterbrechen. Es gibt drei Leistungsformen. Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 Prozent deines vorherigen Einkommens. Es wird für zwölf Monate gezahlt – je nach Verdienst erhältst du zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich. Wenn dein Partner mindestens zwei Monate ebenfalls in Elternzeit geht, erhöht sich die Dauer auf 14 Monate. Du darfst während deiner Elterngeld-Zeit berufstätig sein, die Höhe des Elterngelds wird dementsprechend gekürzt. Viele Mütter bevorzugen das ElterngeldPlus, wenn sie während der Elterngeld-Zeit wieder arbeiten gehen. Denn diese Leistung wird doppelt so lange gezahlt wie das Basiselterngeld. Allerdings ist der Betrag niedriger. Das ElterngeldPlus beträgt zwischen 150 und 900 Euro im Monat. Den Mindestsatz dieser Elterngeld-Leistungen erhalten auch diejenigen, die vor der Geburt nicht berufstätig waren.

Sonderregelungen: Partnerschaftsbonus und Corona-Reform

Der Partnerschaftsbonus ist die dritte Leistungsform rund um das Elterngeld. Damit erhalten Eltern vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie beide gleichzeitig 25 bis 30 Stunden in der Woche arbeiten. So will die Regierung die partnerschaftliche Verteilung der Familienarbeit unterstützen. Du fragst dich, welche Elterngeldform für dich die richtige ist? Teste es doch einfach im Elterngeldrechner des Familienministeriums . Wenn du in Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen oder Thüringen wohnst, kannst du anschließend sogar deinen Elterngeld-Antrag online stellen. Ansonsten reichst du deinen Antrag bei deiner Elterngeldstelle ein – die Adresse findest du hier. Damit werdenden Eltern in der Corona-Krise kein Nachteil bei der Berechnung des Elterngeldes entsteht, hat die Bundesregierung eine Sonderregelung erlassen. Unter anderem können Eltern aus systemrelevanten Berufen ihre Elterngeldmonate auch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes nehmen. Mindert sich zurzeit dein Einkommen, weil du zum Beispiel Kurzarbeitergeld erhältst, soll sich das nicht auf die Höhe des Elterngelds auswirken.

Über 200 Euro pro Monat Kindergeld

Egal wie hoch oder wie niedrig dein Einkommen ist: Für jedes Kind erhältst du grundsätzlich bis mindestens zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Es beträgt derzeit für dein erstes und zweites Kind 204 Euro im Monat. Beim Dritten sind es 210 Euro und für dein viertes und jedes weitere Kind 235 Euro. Das Kindergeld beantragst du mit der Geburtsurkunde bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit.

Kinderzuschlag für kleine Einkommen

Dieses Extra von bis zu 185 Euro pro Kind und Monat erhältst du zusätzlich zum Kindergeld, wenn dein Einkommen klein ist. Als Richtwert gilt für ein Elternpaar bei mittleren Wohnkosten und zwei Kindern ein Netto-Einkommen von rund 1.400 bis etwa 2.400 Euro. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld können den Kinderzuschlag erhalten. Diese Leistung wird bei der Familienkasse beantragt. Bei der Arbeitsagentur kannst du prüfen, ob du Anspruch darauf hast.  Es gibt dort ein Formular zum download. Mit dem Kinderzuschlag erhältst du auch weitere Vergünstigungen. Du wirst von Kita-Gebühren befreit und hast auch Anspruch auf weitere Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Noch bis zum 30. September gilt aufgrund der Corona-Pandemie der Notfall-Kinderzuschlag. Dabei wird für die Berechnung nur noch das Einkommen des letzten Monats berücksichtigt und nicht mehr der Durchschnitt der letzten sechs Monate. Das soll vor allem Eltern helfen, die aufgrund von Kurzarbeit oder anderen Auswirkungen der Corona-Krise plötzlich mit weniger Gehalt auskommen müssen.

Kinderfreibetrag statt Kindergeld?

Bei höherem Einkommen kann es sich lohnen, auf das Kindergeld zu verzichten und stattdessen den Kinderfreibetrag zu beanspruchen. Pro Kind werden dir 5.172 Euro im Jahr (bei Eltern, die steuerlich zusammen veranlagt werden 7.356 Euro) von der Steuerlast abgezogen. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, was für dich vorteilhafter ist.

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Du bist alleinerziehend und der Vater deines Kindes zahlt den Unterhalt nur sporadisch oder sogar gar nicht? Dann kann dein Kind Unterhaltsvorschuss erhalten. Damit übernimmt der Staat Leistungen, die eigentlich der Kindsvater zahlen müsste. Er versucht dann, sich das Geld von deinem Ex-Partner wiederzuholen. Dieser Unterhaltsvorschuss beträgt für Kinder bis fünf Jahre bis zu 165 Euro, zwischen sechs und elf Jahren bis zu 220 Euro und zwischen zwölf und 17 Jahren bis zu 293 Euro im Monat. Du beantragst diese Leistung bei der Unterhaltsvorschussstelle, die sich meist beim Jugendamt befindet.

Werdende und frischgebackene Mütter können Mutterschaftsgeld erhalten

Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Geburt bist du durch den Mutterschutz besonders geschützt. Hier darfst du nicht arbeiten, um dich ganz auf dein Baby und dich konzentrieren zu können. Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, erhältst du in dieser Zeit Mutterschaftsgeld von deiner Krankenversicherung – hier reichst du deinen Antrag auch ein. Dein Arbeitgeber stockt den Anteil der Krankenversicherung auf die Höhe deines bisherigen Nettolohns auf.

 

Hier erhältst du weitere Informationen

Die gesetzlichen Leistungen sind umfangreich und manchmal etwas schwierig zu durchschauen. Damit du mit wenigen Mausklicks prüfen kannst, auf welche Unterstützung du Anspruch hast, gibt es diese Info-Tool des Bundesfamilienministeriums. Hier finden sich auch Informationen zu weiteren Angeboten wie der Familienpflegezeit.

Bildquelle: Pixabay

 

ÜBER Kirsten Hemmerde

Kirsten kennt als Mama von zwei Jungs sowohl die schönen als auch die chaotischen Seiten des Familienlebens. Die gelernte Journalistin wohnt mit ihrer Familie im Ruhrgebiet, urlaubt gerne in Holland und genießt es, mit ihren Kindern in die bunte Welt aus Bausteinen, Büchern und Basteleien einzutauchen.

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