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Kita und Schule geschlossen wegen Corona – das müssen Eltern beachten

Text: Uli Morant
Wegen des sich ausbreitenden Coronavirus wurden in allen Bundesländern Kindergärten und Schulen geschlossen. Die Schulschließungen sollen zunächst bis nach den Osterferien dauern. Doch wohin mit den Kindern, wenn man selbst arbeiten muss? Das sollten Eltern jetzt wissen:

Die Coronakrise hält uns alle in Atem. Seit letzter Woche sind flächendeckend in Deutschland sowohl die Kindergärten, als auch die Schulen geschlossen worden.Der Grund ist, dass man damit die Eindämmung des Virus erreichen will. Auf Eltern kommt eine außergewöhnliche Zeit zu mit vielen Belastungen. Was jetzt wichtig zu wissen ist, haben wir hier für euch zusammen gefasst:

Darf ich zuhause bei den Kindern bleiben?

Arbeitnehmer, die keine systemrelevanten Berufe haben (Polizist, Krankenschwester etc.) müssen zunächst prüfen, ob ihre Kinder anderweitig untergebracht werden können. Die Großeltern fallen diesmal aus, denn die Regierung hat ausdrücklich erklärt, dass man gerade die älteren Bevölkerungsgruppen vor einer Ansteckung schützen muss.

Findet man also auf die Schnelle keine Betreuung, kann man für wenige Tage zuhause bleiben (§ 616 des Arbeitsrechts). Der Lohn wird weiter gezahlt. Eine Dauerlösung ist das nicht. Außerdem muss man den Arbeitgeber informieren. Zudem sollte man prüfen, ob für einen ob im Arbeits- oder Tarifvertrag die Rechte von § 616 gelten. Manchmal werden diese nämlich ausdrücklich ausgeschlossen.

Wie können sich Eltern organisieren?

Manche Firmen gestatten gerade jetzt Homeoffice für ihre Mitarbeiter. Doch das muss man absprechen – und auch dann muss natürlich gearbeitet werden, was mit einem oder zwei Kleinkindern im Haushalt schwierig werden kann. Allerdings kann man die Arbeitszeiten etwas flexibler gestalten, also dann produktiv sein, wenn die Kinder Mittagsschlaf machen oder abends im Bett sind.

Die Betreuung in Gruppen mit anderen Kindern ist im Moment ebenfalls nicht möglich, da die Regierung empfiehlt so wenige Kontakte wie möglich zu haben. Folgende Fragen sind also mit dem Arbeitgeber zu klären: Kann ich von zuhause aus auch zu flexiblen Zeiten arbeiten? Kann ich Überstunden abbauen, Urlaub nehmen? Kann ich zur Not auch unbezahlten Urlaub nehmen?

Meist wechseln sich Paare in der Kinderbetreuung ab, was gerade jetzt die effektivste Methode ist.

Darf ich mein Kind mit zur Arbeit nehmen?

Das könnte im Moment schwierig werden. Zum einen wird das Virus von Kindern oft „still“ übertragen. Das heißt sie bleiben relativ symptomfrei, auch wenn sie bereits erkrankt sind. Jetzt mit den Kindern bei den Kollegen aufzutauchen, kann die Ansteckungsgefahr also im schlimmsten Fall erhöhen. Zum anderen sind alle Betriebe dazu aufgefordert, die sozialen Kontakte erheblich einzuschränken. Hier sollte man ganz genau abwägen, ob es nicht doch eine andere Lösung gibt.

Was ist mit Krankenschwestern, Polizisten und anderen wichtigen Berufsgruppen?

Gerade in der Coronakrise kann die Gesellschaft auf bestimmte Berufsgruppen nicht verzichten. Die meisten Bundesländer haben darum für „systemrelevante Arbeitskräfte“ eine Notbetreuung eingerichtet. Meist findet diese in der gewohnten Kita oder im Schulhort statt. Die Gruppen werden allerdings bewusst klein gehalten, um mögliche Ansteckungsrisiken zu minimieren.

Wer einen systemrelevanten Beruf ausübt, kann ziemlich formlos den Antrag auf Betreuung bei seiner entsprechenden Einrichtung einreichen. Er wird in der Regel ohne große Probleme genehmigt.

Bild: Gettyimages

 

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