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Anträge vor und nach der Geburt – die große Checkliste

Text: Kirsten Hemmerde
Ein Kind bedeutet auch ganz schön viel Papierkram. Ob Mutterschaftsgeld oder Krankenversicherung: Hier erfährst du, wann du welche Anträge einreichen solltest.

Wer schwanger oder frischgebackene Mutter ist, hat eigentlich besseres zu tun, als sich mit Anträgen oder Nachweisen zu beschäftigen. Aber viele formelle Dinge sind wichtig. Denn nur so erhältst du Geld oder kannst dein Kind anmelden und versichern. Unser Tipp: Erledige am besten so viel wie möglich, vor der Geburt. Zahlreiche Anträge kannst du dir bereits vor der Geburt besorgen. Fülle sie soweit es geht aus – dann brauchst du anschließend nur noch Kleinigkeiten wie Name und Geburtsdatum deines Kindes nachtragen. Das spart dir im Babystress viel wertvolle Zeit.

Anträge, die du vor der Geburt stellen kannst

Mitteilung an deinen Arbeitgeber

Als schwangere Arbeitnehmerin bist du besonders geschützt. So darfst du laut Mutterschutzgesetz höchstens achteinhalb Stunden pro Tag arbeiten. Mehr-, Nacht- und Sonntagsarbeit brauchst du gar nicht leisten. Zudem profitierst du von besonderen Arbeitserleichterungen. Damit dein Arbeitgeber dir das alles bieten kann, benötigt er von dir einen Hinweis, dass du ein Kind erwartest. Viele werdende Mütter reichen diese Mitteilung nach dem dritten Monat ein, wenn die Schwangerschaft als sicher gilt. Diese Nachricht kann formlos sein. Viele Arbeitgeber bitten zudem um eine offizielle Bescheinigung des voraussichtlichen Geburtstermins. Dieses Schreiben erhältst du bei deinem Frauenarzt.

Bild: Getty

Mutterschaftsgeld Teil 1

Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt bist du von der Arbeit freigestellt. In dieser Zeit erhältst du Mutterschaftsgeld. In der Regel zahlen das Arbeitgeber und Krankenversicherung bei gesetzlich Versicherten oder Arbeitgeber und Bundesamt für Soziale Sicherung bei privat Versicherten. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht deinem Nettolohn. Als gesetzlich Versicherte reichst du bei deiner Krankenkasse das „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ ein. Diese Bescheinigung erhältst du von deinem Frauenarzt oder deiner Hebamme. Wenn du privat versichert bist, füllst du den Antrag des Bundesamtes aus. Damit du das Geld auch pünktlich zum Beginn deines Mutterschutzes erhältst, solltest du den Antrag rechtzeitig abschicken.

Diese Anträge kannst du vor ODER nach der Geburt stellen

Elternzeit anmelden

Sieben Wochen vor Antritt der Elternzeit muss der Antrag bei deinem Arbeitgeber eintreffen. Für Mütter beginnt diese Zeit frühestens nach dem gesetzlichen Mutterschutz. Daher solltest du diesen Antrag in der Woche nach der Geburt deines Kindes einreichen. Für Väter ist die Sache kniffeliger. Wenn der Papa direkt für dich und das Baby da sein möchte, sollte er den Antrag sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin abschicken. Wenn der Kündigungsschutz für den Vater wichtig ist, sollte er den Antrag höchstens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit einreichen. Denn laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gilt ab diesem Zeitpunkt ein Kündigungsschutz, der sich bis zum Ende der Elternzeit erstreckt.

Vaterschaft anerkennen

Du und dein Partner seid nicht verheiratet? Damit er vor dem Gesetz als Papa des Kindes gilt, muss er die Vaterschaft anerkennen. Das kann er vor oder nach der Geburt tun. Anlaufstellen sind das Standesamt, das Jugendamt, das Amtsgericht oder der Notar. Am besten vorher anrufen, um zu fragen, welche Dokumente mitgebracht werden sollen.

Diese Anträge kannst du erst nach der Geburt stellen

Geburtsurkunde

Mit der Geburtsurkunde ist dein Baby offizieller Staatsbürger. Dieses Dokument solltest du in der ersten Woche nach der Geburt beantragen. Das kannst du beim Standesamt machen. Aber mittlerweile ist das auch direkt bei vielen Krankenhäusern auf der Geburtenstation direkt möglich. Die Geburtsurkunde brauchst du zum Beispiel für die Krankenkasse und den Elterngeldantrag.

Bild: Getty

Elterngeld beantragen

Direkt nach der Geburt kannst du den Elterngeldantrag abschicken. Da hierfür umfangreiche Angaben zu machen sind – zum Beispiel Steuerbescheide und Gehaltsnachweise – empfehlen wir, diesen Antrag bereits vor der Geburt soweit es geht vorzubereiten. Die für dich zuständige Elterngeldstelle findest du auf der Seite des Bundesfamilienministeriums

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Meist teilt das Standesamt dem Einwohnermeldeamt die Geburten mit. Frage zur Sicherheit bei dir vor Ort nach, ob das auch der Fall ist. Sonst kannst du dein Baby mit der Geburtsurkunde und deinem Ausweis dort anmelden.

Baby bei der Krankenversicherung anmelden

Dein Kind wird bei deiner Krankenversicherung oder der des Vaters mitversichert. Dafür informierst du die Krankenkasse über die Geburt. Du erhältst einen Antrag und benötigst dafür auch eine Ausfertigung der Geburtsurkunde.

Mutterschaftsgeld Teil 2

Damit du nach der Geburt das Mutterschaftsgeld für die acht Wochen Mutterschutz nach der Entbindung erhältst, braucht die Krankenkasse die Geburtsurkunde. Wenn dein Baby ein Frühchen ist, gelten hier besondere Regelungen. Dafür erhältst du eine ärztliche Bescheinigung, die du ebenfalls bei der Krankenkasse einreichst.

Kindergeld beantragen

Das lohnt sich, denn der Staat zahlt dir für dein erstes Kind 204 Euro im Monat. Dafür füllst du nach der Geburt den Kindergeld-Antrag der Bundesagentur für Arbeit aus (bitte Link setzen zu https://con.arbeitsagentur.de/prod/opal/kgo-antraggeburt-ui/#/) . Du kannst den Antrag auch später stellen. Beachte jedoch, dass Kindergeld maximal für sechs Monate rückwirkend gezahlt wird.

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Kinderreisepass

Wenn du mit deinem Baby verreisen möchtest, solltest du den Kinderreisepass als offizielles Dokument dabei haben. Diesen Pass beantragst du beim Einwohnermeldeamt oder im Bürgerbüro. Auf der jeweiligen Website findest du Informationen zu den Gebühren und Unterlagen, die du mitbringen solltest.

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