Dein Onlinemagazin rund um die Themen Kinderwunsch, Schwangerschaft, Baby, Kleinkind und Familie.

Filter

Zuschuss zur Erstausstattung – So läuft der Antrag ab

Text: Vanessa Stolz
Die Schwangerschaft ist für die meisten Eltern eine magische Zeit. Mit Vorfreude treffen sie alle Vorbereitungen für das Baby. Aber die Erstausstatung ist ein großer Kostenfaktor. Wer kein oder nur ein geringes Einkommen hat, kann einen Zuschuss zur Erstausstattung beantragen. Wie das funktioniert, erfährst du hier.

Neben dem Elterngeld, dem Mutterschaftsgeld und dem Kindergeld erhalten Eltern unter bestimmten Umständen einen Zuschuss für die Babyerstausstattung. In diesem Artikel informieren wir dich darüber, ob dir ein Zuschuss für die Erstausstattung für das Baby zusteht, wo du diesen beantragen kannst und wie hoch die Leistungen letztendlich ausfallen.

Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss für die Erstausstattung für das Baby?

Wenn du als Schwangere Hartz IV oder andere Sozialleistungen beziehst oder nur über ein geringes Einkommen verfügst, gibt es mehrere Möglichkeiten einen Zuschuss für die Erstausstattung für dein Baby zu erhalten. Je nach finanzieller Lage kann der Antrag dafür bei dem Jobcenter, dem Sozialamt oder einer Stiftung gestellt werden.

Zuschuss für die Erstausstattung von dem Jobcenter oder dem Sozialamt: Für Geringverdiener und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialgeld

Laut § 24 SGB hast du als werdende Mutter, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht, Sozialgeld empfängt oder über ein sehr geringes Einkommen verfügt, Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss für die Erstausstattung des Babys.

Dafür kannst du einen Antrag beim örtlichen Jobcenter oder dem zuständigen Sozialamt stellen. Du erhältst dann eine einmalige Auszahlung für die Erstausstattung deines Babys.

Wichtig für werdende Eltern: Der Zuschuss vom Jobcenter oder Sozialamt wird weder dem Arbeitslosengeld II noch der Sozialhilfe oder anderen sozialen Leistungen als Einkommen angerechnet.

Höhe des Zuschusses vom Jobcenter oder Sozialamt

Bei der Höhe des Zuschusses wird deine individuelle Situation und dein Bedarf an Dingen für die Erstausstattung berücksichtigt. Du erhältst also keinen Pauschalbetrag. Die Höhe der Auszahlung wird entsprechend deiner individuell benötigten Anschaffungen berechnet. Im Durchschnitt bewegt sich die einmalige Auszahlung des Jobcenters oder des Sozialamtes jedoch zwischen 750 Euro und 900 Euro. Dies kann aber je nach Bundesland auch noch variieren. Solltest du als Empfängerin von Hartz IV zusätzlich Nebeneinkünfte durch einen Minijob erzielen, hast du nach wie vor einen ungeschmälerten Anspruch auf die volle Höhe  des Zuschusses für die Erstausstattung.

Damit die Höhe des Zuschusses auch die Kosten aller benötigten Dinge für die Erstausstattung abdeckt, stellst du im Rahmen des Antrages für das Jobcenter oder das Sozialamt eine Liste mit allen gewünschten Anschaffungen zusammen.

Um eine Idee zu bekommen, welche Dinge für die Erstausstattung bezuschusst werden, kannst du dich an folgender Liste orientieren:

    • Babybett
    • Bettwäsche für das Baby
    • Matratze
    • Wickeltisch
    • Kinderwagen
    • Windeln, Wundcreme & weitere Pflegeartikel für das Baby
    • Umstandskleidung für die werdende Mutter (z.B. Still-BH & Schwangerschaftshosen)
    • Schnuller, Baby-Fläschchen & Flaschenzubehör
    • Schlafsack
    • Matratze
    • Weitere Ding für den Baby-Alltag

Zu beachten: Dinge wie ein Laufstall oder ein Hochstuhl zählen auch mit zur Babyerstausstattung und gehören bereits jetzt auf die Liste. Denn es kann tatsächlich nur ein Antrag gestellt werden.

So stellst du den Antrag bei dem Jobcenter oder dem Sozialamt

Da es sich bei diesem Zuschuss um eine Vorableistung handelt, solltest du die Anträge für den Zuschuss auf Beihilfe für die Babyerstausstattung bereits um die 12. Schwangerschaftswoche herum stellen. So stehen die Bearbeitungszeiten der rechtzeitigen Anschaffung der Dinge nicht im Wege.

Das Formular für den Zuschuss für die Erstausstattung kannst du dir einfach online herunterladen. Das ausgefüllte Formular sendest du dann per Post an das Jobcenter oder das Sozialamt.

Folgende Dokumente benötigst du für den Antrag:

  • Liste der benötigten Dinge für die Erstausstattung für das Baby
  • Mutterpass (oder ein Attest zur Bestätigung der Schwangerschaft)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweis
  • Leistungsbescheide vom Jobcenter
  • Aktueller Mietvertrag
  • Aktuelle Kontoauszüge

Falls du einen Antrag für das zweite oder dritte Kind stellen möchtest, kann das Jobcenter oder das Sozialamt auch nur einen Teil der Babyerstausstattung bezuschussen. In manchen Fällen kann der Zuschuss auch gänzlich abgelehnt werden. Denn es wird davon ausgegangen, dass die Erstausstattung des ersten Kindes noch im Haushalt vorhanden und weiterhin verwendbar ist. Falls dem nicht so ist, kannst du dies in einem neuen Antrag begründen und eventuell auch für das zweite oder dritte Kind einen Zuschuss erhalten.

Wichtig: Das Jobcenter übernimmt keine rückwirkenden Zahlungen. Deswegen solltest du die Erstausstattung für das Baby erst kaufen, sobald das Geld vom Jobcenter auf deinem Konto eingetroffen ist. Von allen gekauften Dingen für die Erstausstattung solltest du die Kassenzettel aufbewahren, da du diese in manchen Fällen vorlegen musst. Sobald das Sozialamt oder das Jobcenter den Antrag für den Zuschuss bewilligt, überweisen sie das Geld auf dein Konto und du kannst alle Anschaffungen tätigen.

Zuschüsse von der Bundesstiftung Mutter und Kind: Ergänzende finanzielle Hilfen 

Wenn du keinen Anspruch auf andere Hilfen hast, dir die zu Verfügung gestellten Mittel nicht reichen oder sie dir nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, unterstützt dich die Bundesstiftung für Mutter und Kind. Denn die Stiftung widmet sich besonders an Mütter und Familien in finanziellen Notlagen.

Durch eine Prüfung deiner finanziellen Situation wird festgestellt, ob du tatsächlich Anspruch auf den Zuschuss hast. Entsprechend deiner individuellen Situation wird dann die Höhe deiner Auszahlung berechnet. Dabei kommt es unter anderem auf deine persönlichen Umstände, das Einkommen sowie das Gesamtvermögen an.

So stellst du den Antrag bei der Bundesstiftung Mutter und Kind

Den Antrag für den Zuschuss für die Erstausstattung von der Bundesstiftung Mutter und Kind kannst bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle in deiner Ortschaft stellen. Diese Beratungsstellen findest du zum Beispiel bei der Caritas, der Diakonie, Pro Familia, der AWO, dem Deutsche Roten Kreuz oder dem Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF). Auch hier benötigst du dieselben Dokumente wie für den Antrag beim Jobcenter.

Weitere Leistungen für die Erstausstattung des Kindes

In den meisten Bundesländern gibt es auch noch Länderstiftungen, die einkommensschwachen Familien bei Geldnot unter anderem bei der Erstausstattung für das Baby finanzielle Unterstützung gewähren.

Auch Kirchen können Familien in einer finanziellen Notlage mit einem speziellen kirchlichen Fonds mit einem Zuschuss für die Erstausstattung für das Baby helfen.

Zusätzliche Hilfen während der Schwangerschaft und Mutterschaft für Familien oder Mütter in finanziellen Notlagen

Mehrbedarfszuschlag: Für Empfängerinnen von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II

Als Schwangere, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhält, hast neben dem einmaligen Zuschuss zur Babyerstausstattung außerdem noch Anspruch auf einen sogenannten Mehrbedarfszuschlag. So erhältst du als werdende Mutter laut § 23 Abs. 4 im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) mit Beginn der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Entbindungsmonats einen Mehrbedarfszuschlag von 17 Prozent des maßgebenden Regelsatzes.

Mutterschaftsgeld für Geringverdienerinnen während der Mutterschutzfristen 

Auch wenn du nur geringfügig beschäftigt bist, aber Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse bist und du während der Schutzfristen kein Entgelt erhältst, steht dir das Mutterschaftsgeld zu. Dafür zahlt dir deine Krankenkasse täglich bis zu 13 Euro. Gegebenenfalls erhältst du auch noch einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von deinem Arbeitgeber.

Die Mutterschutzfristen beginnen in der Regel 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und enden normalerweise 8 Wochen nach der Geburt.

 

Bilder: Getty

ÜBER Vanessa Stolz

Vanessa ist promovierende Linguistin und arbeitet als Communication Specialist, Creator und Online-Journalistin.

mama&family newsletter

Von Kinderwunsch, über Schwangerschaft bis hin zum täglichen Familienleben - mit dem mama&family Newsletter verpasst du kein wichtiges Thema mehr. Alle zwei Wochen erwarten dich aktuelle Infos, hilfreiche Services und Expertentipps.

© mama&family 2024