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Ehevertrag: Nützlich oder unromantisch?

Text: Vanessa Stolz
Ehevertrag: nützlich oder unromantisch? Wir klären dich über die Inhalte & Gründe für einen Ehevertrag auf.

Eine glückliche Liebesbeziehung, ein herzergreifender Heiratsantrag gefolgt von einem Ehevertrag. Was sich im ersten Moment unromantisch anhört, kann für beide Ehegatten tatsächlich von Vorteil sein. Denn anstatt ihn als ein Anzeichen von Misstrauen anzusehen, kann er für beide Ehepartner als Versprechen dienen, sich auch im Fall einer Scheidung bezüglich der Vermögensaufteilung fair zu behandeln. Besonders wenn einer der Ehepartner ein deutlich höheres Einkommen oder ein eigenes Unternehmen hat, kann ein Ehevertrag durchaus sinnvoll sein.

Ohne Ehevertrag: Im Falle einer Scheidung gelten automatisch die Regeln des Gesetzgebers

Bei den Hochzeitsplanungen schon die rechtlichen Umstände einer möglichen Scheidung zu thematisieren, hört sich im ersten Moment pessimistisch an. Doch in Deutschland wird heutzutage ca. jede dritte Ehe geschieden. Deswegen entscheiden sich immer mehr Ehepaare dazu, sich auch für diesen Fall abzusichern. Hinzu kommt, dass eine Ehe auch ohne Ehevertrag kein rechtsfreier Raum ist. Im Fall einer Scheidung wird automatisch anhand der gesetzlichen Regelungen entschieden, wie Vermögen, Unterhalt und Rentenansprüche verteilt werden. Mit einem Ehevertrag können Vereinbarungen für genau diese Themen individuell festgelegt werden.

Für einige Ehepaare bringt ein Ehevertrag besondere Vorteile mit sich

Prinzipiell hat jedes Ehepaar die Möglichkeit einen Ehevertrag abzuschließen. So können die Ehegatten auch bei einer Scheidung frei über Vermögen, Rentenansprüche und Unterhalt entscheiden.
Für Ehepaare mit ungleichen Einkommen ist ein Ehevertrag besonders sinnvoll. Mit individuellen Regeln können sie die Verteilung des in der Ehe erwirtschafteten Vermögen festlegen und müssen sich nicht an den gesetzlichen Zugewinnausgleich halten.

Ebenso profitieren Doppelverdiener-Ehen ohne Kinder von einem solchen Vertrag. In diesem Fall gehen beide Ehepartner arbeiten und kümmern sich um die eigene Altersvorsoge. Mit einem Ehevertrag können sie verhindern, dass der gesetzliche Versorgungsausgleich für die Rentenansprüche in Kraft tritt.

Besonders für Selbstständige Ehegatten oder Unternehmer kann ein Ehevertrag von Vorteil sein, da so die Existenz ihres Betriebes im Scheidungsfall abgesichert wird.

Für zuvor verheiratete Eheleute mit Kindern aus vorherigen Beziehungen kann der privatrechtliche Vertrag für die Ehe ebenso nützlich sein. Besonders in Bezug auf die Erbschaftsregelung.

Auch für Ehepaare mit verschiedenen Nationalitäten macht ein Ehevertrag Sinn. Denn darin können sie festlegen, welches Recht im Fall einer Trennung gelten soll.

Ehevertrag Inhalte

Wenn eine Ehe scheitert, ohne dass ein Ehevertrag abgeschlossen wurde, treten bei einer Scheidung automatisch die gesetzlichen Regeln in Kraft. Damit beide Ehepartner frei über die individuelle Verteilung von Vermögen, Rentenansprüchen und Unterhalt entscheiden können, werden in dem privatrechtlichen Vertrag meistens folgende Inhalte thematisiert:

Güterstand

Der Güterstand in einer Ehe definiert die Vermögensverhältnisse der Eheleute. Dieser bestimmt, in welches wirtschaftliche Verhältnis die Eheleute nach der Heirat treten. Folglich bestimmt er auch, wie sich die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung gestaltet. Laut dem Gesetz leben Ehepaare, die keinen notariellen Ehevertrag abschließen, automatisch in dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hierbei bleiben die jeweiligen Vermögen während der Ehe getrennt. Im Fall einer Scheidung wird hierbei jedoch ein Zugewinnausgleich durchgeführt. Dabei wird das Anfangsvermögen der Ehegatten bei der Eheschließung mit dem Endvermögen verglichen. Hat ein Ehegatte während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen, muss er dem anderen Ehegatten die Hälfte von dem Zugewinn abgeben.

Durch eine vereinbarte Gütertrennung im Ehevertrag findet dieser Zugewinnausgleich nicht statt. Neben der Gütertrennung und der Zugewinngemeinschaft kann im Ehevertrag auch der Güterstand der Gütergemeinschaft festgelegt werden. Hierbei werden die beiden Vermögen zu einem gemeinschaftlichen Vermögen zusammengefasst. Bei einer Scheidung muss die Gütergemeinschaft und das gemeinschaftliche Vermögen auseinandergesetzt werden.

Unterhalt

In einigen Ausnahmen kann einer der Ehegatten im Scheidungsfall laut der gesetzlichen Regelung auch Anspruch auf Unterhalt haben. Dafür muss er jedoch einen besonderen Grund für den Unterhaltsanspruch vorweisen. Ebenso muss der andere geschiedene Partner leistungsfähig sein. Begründete Umstände für einen Unterhaltsanspruch sind: Unterhalt für die Betreuung von Kindern, Unterhalt wegen einer Krankheit, Altersunterhalt, Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit, Aufstockungsunterhalt sowie Ausbildungsunterhalt. Außerdem gibt es noch einen Trennungsunterhalt. Dieser gilt für die Phase, in welcher die Trennung zwar vollzogen, die Scheidung aber noch nicht abgeschlossen ist.
Im Ehevertrag kann explizit festgehalten werden, wie lange und in welcher Höhe man nach einer Scheidung zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet ist.

Altersvorsorge

Nach dem Gesetzgeber wird im Scheidungsfall ein Versorgungsausgleich der Rentenansprüche vollzogen. Bei dem Rentenausgleich werden sowohl die gesetzlichen Rentenansprüche sowie die betriebliche Altersvorsorge berücksichtigt. Auch die privaten Vorsorgeversicherungen werden hier mit einbezogen.
Wer einen solchen Versorgungsausgleich nicht möchte, kann individuelle Regeln für die Altersvorsorge im Ehevertrag festhalten.

Erbe

Ohne einen Ehevertrag tritt beim Tod eines Menschen die gesetzliche Erbfolge ein. Besitzt einer der Ehepartner Wertgegenstände, Immobilien oder gar ein Unternehmen, kann er im Ehevertrag eine individuelle Erbfolge festhalten. Der andere Ehegatte kann dabei sowohl als alleiniger Erbe des Unternehmens eingetragen oder gänzlich vom geschäftlichen Erbe ausgeschlossen werden.

Private Regelungen im Ehevertrag

Neben den Regelungen für Güter und Vermögen können Ehepartner in einem Ehevertrag auch Vereinbarungen für private Aspekte festhalten. Aufgrund der Vertragsfreiheit gemäß Paragraf 1408 BGB sind Ehepaaren dabei kaum Grenzen gesetzt. Im Vergleich zu den finanziellen Reglungen sind jedoch nicht alle privaten Klauseln rechtlich durchsetzbar.
Die häufigsten privaten Klauseln in einem Ehevertrag sind die Folgenden:

Treueklausel

Treue ist ein wichtiger Faktor für eine harmonische Ehe. So kann im Ehevertrag auch dafür eine Klausel festgehalten werden. Wie sich die Entschädigung gestaltet, die der fremdgehende Ehepartner zu leisten hat, kann hier individuell festgelegt werden.

Nachkommen

Falls bei Ehepaaren ein starker Kinderwunsch besteht, können sie auch eine Klausel dafür in dem Ehevertrag festhalten. Hier können sie den Kinderwunsch im Allgemeinen festlegen sowie die Art der Erziehung und die Namensgebung

Eheleben

Damit sich das Eheleben entsprechend den Vorstellungen der beiden Ehepartner gestaltet lassen sich im Ehevertrag auch hierfür Regelungen festhalten. Hier werden Ehepaare oft kreativ und legen zum Beispiel fest welchen gemeinsamen Hobbys nachgegangen werden soll oder an welchen Tagen gemeinsame Unternehmungen stattfinden.

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Einen Ehevertrag aufsetzen: Worauf du achten solltest

Ziehe einen Notar und Rechtsanwalt hinzu

Damit ein Ehevertrag gültig wird, ist eine notarielle Beglaubigung Pflicht. Auch wenn die Beratung durch einen Anwalt kein Muss ist, empfiehlt sich dennoch, einen Anwalt für einen Ehevertrag hinzuzuziehen, um gegen Eventualitäten abgesichert zu sein.

Wähle den richtigen Zeitpunkt für das Aufsetzen eines Ehevertrages

Ein Ehevertrag kann laut § 1408 BGB sowohl vor als auch nach der Eheschließung aufgesetzt werden. Es empfiehlt sich jedoch, einen solchen Vertrag vor der Hochzeit zu abzuschließen. Da beide Ehepartner zu diesem Zeitpunkt noch vollumfänglich an fairen Reglungen für den Fall einer Trennung interessiert sind.

Informiere dich über die Kosten

Da ein Ehevertrag immer notariell beglaubigt werden muss, fallen in jedem Fall Notargebühren. Grundlage für die Berechnung der Gebühren ist der sogenannte Geschäftswert des Ehevertrags. Dieser setzt sich aus dem ermittelten Vermögen beider Ehegatten sowie den Schulden zusammen. Wird ein Rechtsanwalt für den Entwurf des Ehevertrags beauftragt, kommen dessen Kosten zu den Notarkosten hinzu. Sie werden als Geschäftsgebühr bezeichnet und orientieren sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

 

Scheidung ohne Ehevertrag? Im Ernstfall kann auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen werden

Anders als ein Ehevertrag wird die Scheidungsfolgenvereinbarung von zwei scheidungswilligen Ehepartnern abgeschlossen. Hier geht es wie der Name schon sagt nur um die Scheidungsfolgen und nicht mehr um Regularien während der Ehe. Darin können einvernehmlich Entscheidungen über den Versorgungsausgleich, den Zugewinnausgleich und den Unterhalt getroffen werden.

ÜBER Vanessa Stolz

Vanessa ist promovierende Linguistin und arbeitet als Communication Specialist, Creator und Online-Journalistin.

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